Hohenzollern

zwei nach dem Schloß Hohenzollern benannte ehemals souveräne, seit 1849 dem preußischen Staatsverband einverleibte Fürstentümer (Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen) auf dem Plateau von Oberschwaben (s. Karte »Württemberg«), bilden vereint einen langen, schmalen Landstrich, der von Württemberg und Baden umgeben ist und in südöstlicher Richtung sich vom Ostabhang des Schwarzwaldes und dem Neckartal bis über die Donau und in die Nähe des Bodensees erstreckt. Außer diesem Hauptteil gehören zu Hohenzollern noch acht zum Teil weit zerstreute Enklaven in den benachbarten Ländern.

Der Flächeninhalt beträgt 1142 qkm (20,74 QM.) mit (1900) 66,780 Einw. (darunter 2897 Evangelische und 532 Juden), 59 auf 1 qkm. Das Ländchen ist gebirgig durch die Münsinger Hardt und Rauhe Alb sowie im NW. durch Ausläufer des Schwarzwaldes (Kornbühl, der höchste Punkt, 905 m hoch) und wird südlich von der Donau, nördlich vom Neckar bewässert. Das Land hat Eisenerz, Gips, Steinsalz, Kohlen, Torf und einige Mineralquellen. Die Haupterwerbsquellen bilden Ackerbau u. Viehzucht. Nach der Ermittelung von 1900 entfallen 45,8 Proz. des Areals auf Acker- und Gartenland, 10,8 auf Wiesen, 5,8 auf Weiden und 34,1 Proz. auf Waldungen. Nach der Viehzählung vom 1. Dez. 1900 hatte Hohenzollern 5541 Pferde, 47,906 Stück Rindvieh, 7804 Schafe, 27,898 Schweine, 3347 Ziegen und 7866 Bienenstöcke. In industrieller Beziehung sind nur einige Fabriketablissements (Eisenhütten, Baumwollfabriken etc.) zu erwähnen.

An höhern Bildungsanstalten bestehen ein Gymnasium und eine Realschule. Politisch bildet Hohenzollern den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen und zerfällt in vier Oberämter: Sigmaringen (Sitz der Regierung und des Provinziallandtags), Gammertingen, Hechingen und Haigerloch. Hinsichtlich der Rechtspflege gehört der Regierungsbezirk mit einem Land gericht zu Hechingen und fünf Amtsgerichten zum Oberlandesgericht Frankfurt a. M.; in katholischen Kirchensachen ist er dem Erzbistum Freiburg unterstellt. In den deutschen Reichstag entsendet Hohenzollern einen Abgeordneten. Das Wappen ist von Silber und schwarz geviertet (s. Abbildung), die Landesfarben Weiß und Schwarz. Über den Hausorden von Hohenzollern s. Hohenzollerischer Hausorden. Vgl. Cramer, Die Grafschaft H., ein Bild süddeutscher Volkszustände (Stuttg. 1873); Keßler, Beschreibung der Hohenzollernschen Lande (Sigmar. 1894); Bahrfeldt, Das Münz- und Geldwesen der Fürstentümer Hohenzollern (Berl. 1900); Zingeler und Laur, Bau- und Kunstdenkmäler in den hohenzollernschen Landen (in den »Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde«, Sigmar. 1896).

Geschichte des hohenzollerischen Fürstenhauses

Das Geschlecht der Hohenzollern (abzuleiten von Söller = Höhe), nur in willkürlich konstruierten Sagen mit dem altrömischen Patriziergeschlecht der Colonna oder dem gotisch-lombardischen der Colalto in Verbindung gebracht, ist wohl ein Zweig des schwäbischen Geschlechts der Burchardinger (auch bei den Hohenzollern kehrt der Name Burchard oft wieder), das im 9. Jahrh. die Herzogswürde in Rätien innehatte und im 10. Jahrh. Schwaben zwei Herzoge gab. Der Name Zollern wird in der Chronik Bertolds (gest. 1088) zuerst erwähnt, wo zum Jahr 1061 der Tod Buchards und Wezils (Werner) von Zolorin berichtet wird. Wezels Sohn Adelbert von Zollern-Haigerloch gründete 1095 ein Kloster zu Alpirsbach im Schwarzwald; mit seiner Tochter, der frommen Irmintrud, mag dieser Zweig erloschen sein. Friedrich I., des obigen Burchard Sohn, hatte mehrere Söhne, von denen einer, Burchard II., Stammvater des 1486 ausgestorbenen Geschlechts der Grafen von Hohenberg (s. d.) wurde.

Der ältere Sohn, Friedrich II. (gest. um 1139), war bei König Lothar und später bei Konrad III. sehr angesehen, gleichwie sein jüngerer Bruder, Bertold, in der Folge bei Friedrich Barbarossa. Friedrich III. (gest. 1201), entschiedener Anhänger der Staufer und im Rat Friedrich Barbarossas, Heinrichs VI. und Philipps von Schwaben höchst angesehen, wurde nach seiner Vermählung mit der Gräfin Sophie von Raabs, der Erbtochter des Burggrafen Konrad II., 1191 mit der Burggrafschaft Nürnberg belehnt. Wie viele seiner Nachkommen ist er im Kloster Heilsbronn beigesetzt. Seine Söhne Friedrich IV. und Konrad III. regierten zunächst beide Länder gemeinschaftlich und begründeten erst 1227 durch Teilung, Friedrich IV. die schwäbische, Konrad III. die jüngere fränkische Linie. Die wiederholt, neuerdings von Chr. Meyer (1889) verfochtene Ansicht, daß die Burggrafen von Nürnberg von den Grafen von Abenberg abstammten, ist außer von L. Schmidt auch von Soltau widerlegt worden.

Konrad III., der Begründer der fränkischen Linie, diente zuerst Friedrich II., der ihn zum Berater seines Sohnes, des Königs Heinrich, bestellte und ihn später das eingezogene Herzogtum Österreich verwalten ließ. Als aber der Kaiser dem Bann verfiel und die Fürsten ihre Stimmen auf den Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen vereinigten, trat auch Konrad auf diese Seite, widmete aber, als sich Friedrich II. auch über den Tod des Landgrafen hinaus behauptete, seine Dienste wider dem Staufer, dem jungen Konrad IV. Sein Sohn und Nachfolger Friedrich III. (1261–97) nahm an allen wichtigen Taten Rudolfs von Habsburg teil, trug in der entscheidenden Schlacht auf dem Marchfeld die Sturmfahne und half den Sieg entscheiden, trat auch, freilich vergebens, 1290 in Erfurt für die Wahl Albrechts (I.) zum König ein.

Ihm folgte sein jüngerer, unmündiger Sohn, Friedrich IV. (der ältere, Johann, starb früh), 1297–1332, der, erst unter Kaiser Heinrich VII. ins öffentliche Leben eintretend, des Kaisers Sohn Johann mit einem Heer nach Böhmen (1310) begleitete und Heinrich auf seinem Römerzug folgte. Bei der Doppelwahl 1314 auf die Seite Ludwigs von Bayern getreten, entschied er zu dessen Gunsten die Schlacht bei Mühldorf; den »Retter des Reichs« nannte ihn Ludwig. Nach Friedrichs Tode hielten seine Söhne Johann II. (gest. 1357) und Albrecht der Schöne auf bayrischer Seite aus, schlossen aber 1347 mit Karl IV. Frieden. Mit Entschiedenheit ergriff Johanns Sohn Friedrich V. (1358–1397) Karls IV. Partei, wurde nach Erwerbung der Lande Ansbach und Bayreuth 1363 Reichsfürst und überließ bei seiner Abdankung 1397 (gest. 1398) die Burggrafschaft seinen Söhnen Johann III. und Friedrich VI. Johann starb ohne Nachkommen 1420; Friedrich IV. mehrte durch die Erwerbung der Mark Brandenburg 1415 seinen Besitz; ihm, als Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg Friedrich I. genannt, folgten elf hohenzollerische Fürsten: der letzte, Friedrich III., setzte sich als Friedrich I. 18. Jan. 1701 die preußische Königskrone aufs Haupt. Der siebente König, Wilhelm I., nahm 1871 an demselben Tage den Titel »deutscher Kaiser« an. Vgl. Brandenburg und Preußen. Von der brandenburgischen Hauptlinie zweigten sich die inzwischen sämtlich erloschenen Nebenlinien Ansbach (s. d.), Bayreuth (s. d.) und Schwedt (s. d.) ab.

Die ältere, schwäbische Linie, von Friedrich IV. (gest. 1251) begründet, zerfiel durch die Teilung seiner Enkel, Friedrich den Ritter (gest. 1298) und Friedrich von Merkenberg (gest. 1302), 1288 in die Hohenzollerische und die Schalksburger Linie. Letztere starb schon 1408 aus. Der Hauptzweig spaltete sich 1344 nochmals durch die Teilung, die Friedrich der alte Schwarzgraf (1333–73 oder 1379) mit seinem jüngern Bruder, Friedrich, genannt der Straßburger (gest. zwischen 1365 und 1367), einging. Während der schwarzgräfliche Stamm schon mit des alten Schwarzgrafen gleichnamigem Sohn, dem tapfern Kämpfer von Sempach, 1412 erlosch, blühte der 1401 nochmals geteilte Straßburger weiter, obwohl die teilenden Brüder, Friedrich, der Öttinger, und Eitelfriedrich I., sich heftig befehdeten. Schließlich blieb Eitelfriedrich Sieger, da seines Bruders Burg Zollern 15. Mai 1423 von dem Schwäbischen Städtebund zerstört wurde.

Er selbst entkam, brachte aber später längere Jahre in württembergischer Gefangenschaft zu, pilgerte nach seiner Befreiung (um 1440) zum Heiligen Land und fand dort seinen Tod (1443). Mit ihm erlosch sein Geschlecht, und Eitelfriedrichs I. (gest. 1439) Sohn Jost Niklaus (gest. 1488) vereinigte die zollerischen Lande wieder, trat seinen brandenburgischen Verwandten näher, besonders dem fränkischen Albrecht Achilles. Mit vereinten Kräften begann man 1454 den Neubau der Stammburg und vollendete ihn in wenigen Jahren. Auch Josts Söhne, den Brandenburgern zugetan, einigten sich dahin, daß sie einander beerben, im Falle des Aussterbens ihres Geschlechts aber die brandenburgischen Vettern ihnen folgen sollten. Dies ist die erste Erbverbrüderung Hohenzollerns mit Brandenburg. Eitelfriedrich II., 1495 von dem ihm wohlwollenden Kaiser Maximilian I. zum Kammerrichter an dem eben errichteten Reichskammergericht ernannt, vererbte diese Würde in seinem Geschlecht, er (oder schon sein Vater) erließ die hohenzollerische Landesordnung. Sein Enkel Karl I. (Haupt des Geschlechts 1558–76) wurde 1534 von Karl V. mit den Grafschaften Sigmaringen und Vehringen belehnt, und bei seinem Tode stifteten seine Söhne Eitelfriedrich IV. und Karl II. 1576 die Linien Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen.

In Hohenzollern-Hechingen ordnete Eitelfriedrich IV. die unter seinen Vorgängern verwahrloste Verwaltung von neuem, erregte, und nicht anders seine Nachfolger, durch eine strenge Jagd- und Waldordnung den Unwillen der Bauern, so daß wir von 1584–1796 nicht weniger als 15 Aufstände der Bauern von Hohenzollern zu verzeichnen haben. Eitelfriedrichs Sohn Johann Georg (1605–23), wie sein ganzes Haus katholisch geblieben, ward 1623 von Kaiser Friedrich II. in den erblichen Reichsfürstenstand erhoben. Im Dreißigjährigen Kriege nahmen 1634 die Württemberger die Stammburg ein, das Ländchen blieb fast ein Jahr lang von ihnen besetzt, bis 1635 die Bayern von der Burg Besitz nahmen. 1650 lösten die Kaiserlichen jene ab, und Kaiser Ferdinand III. nahm das Land unter seine Verwaltung. Erst Philipp Christoph Friedrich (1661–71) erhielt sein Erbe zurück, doch behielt sich der Kaiser (Leopold I.) vor, die Burg erforderlichenfalls besetzen zu dürfen, und dies Vorrecht verblieb seinen Nachkommen bis 1798. Fürst Friedrich Wilhelm (1671–1735) schloß, zunächst unter Vormundschaft, 1695 die denkwürdige Erbeinigung mit dem kurfürstlichen Hause Brandenburg, der auch H.-Sigmaringen beitrat und der Kaiser beistimmte: danach sollte im Falle des Aussterbens der schwäbischen Linie das ganze Land an Brandenburg fallen.

Friedrich Wilhelms Großneffe Hermann Friedrich Otto (1798 bis 1810) trat 1806 dem Rheinbund bei; sein Sohn Friedrich Hermann Otto ging 1813 zu den Verbündeten über und schloß sich 1815 dem Deutschen Bund an. Schon 1798 ward in dem sogen. Landvergleich die Leibeigenschaft aufgehoben, 1833 kam eine Gemeindeordnung, 1835 eine Stadtordnung hinzu. Die Unruhen des Jahres 1848 führten auch hier zu der Verfassung vom 16. Mai 1848: eine Landesdeputation von 15 Mitgliedern war fortan »das einzige gesetzliche Organ des Landes, um die Wünsche desselben an den Regenten gelangen zu lassen und mit der Regierung zu verhandeln«. Aber Zerwürfnisse zwischen Regierung und Volksvertretung führten 6. Aug. zum Einrücken preußischer Truppen, die Hohenzollern wie Sigmaringen besetzten. Der Fürst Friedrich Wilhelm Konstantin (1838–50, s. Friedrich 29) trat 7. Dez. 1849 in einem Vertrag sein Land an Preußen ab, behielt seine Güter und Zehnten in Hohenzollern und wurde mit einer lebenslänglichen Jahresrente von 10,000 Tlr. bedacht. Am 20. Febr. 1850 wurde der von den preußischen Kammern genehmigte Vertrag in Berlin ratifiziert. Schon 3. Febr. hatte der Fürst das Hechinger Haus-Fideikommißvermögen an Karl Anton von H.-Sigmaringen gegen eine lebenslängliche Zahlung von 40,000 Gulden jährlich abgetreten. König Friedrich Wilhelm IV. nahm 12. März das Land in Besitz und 23. Aug. 1851 die Erbhuldigung in beiden Teilen entgegen. Mit dem Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin starb 3. Sept. 1869 die Linie H.-Hechingen im Mannesstamm aus.

In Hohenzollern-Sigmaringen wurde Johann, der Sohn Karls II., des Stifters dieser Linie, 1623 in den Reichsfürstenstand erhoben; sein Enkel Maximilian I. (1681 bis 1689) erwarb Besitzungen in den Niederlanden. Hier gründete 1712 einer seiner Enkel, Franz Wilhelm (gest. 1737), die Nebenlinien der Grafen von Bergh, die jedoch schon 1781 mit dem Tode seines Sohnes Johann Baptist Oswald Franz erlosch. Sein Vetter, Fürst Karl Friedrich (1769–85), vereinigte diese mit dem Stammland (1785), und wenn sie auch der Sohn des eben Genannten, Anton Aloys (gest. 1831), im Lüneviller Frieden (1801) verlor, so wurde er schon 1803 im Reichsdeputationshauptschluß, noch mehr, als er 1806 dem Rheinbund beitrat, durch zahlreiche Herrschaften und Klöster in Schwaben entschädigt. Das Land wurde 1815 in den Deutschen Bund aufgenommen. Fürst Karl (s. d.) gab 11. Juli 1833 eine landständische Verfassung, infolge deren eine Versammlung von 2 Standesherren, einem Geistlichen und 14 Gemeindeabgeordneten alle drei Jahre das Budget beraten sollte.

Die drückenden Steuern (sie waren von 1818–48 um das Sechsfache gewachsen 1) und das Beispiel der benachbarten Lande riefen auch hier 1848 eine Revolution hervor, in deren Verlauf Fürst Karl zugunsten seines Sohnes Karl Anton (s. Karl) 27. Aug. 1848 abdankte. Im folgenden Jahre steigerten sich die Differenzen zwischen Regierung und Volksvertretung, deshalb rückten auch hier im August preußische Truppen ein. Karl Anton trat 7. Dez. 1819 sein Land an Preußen ab (s. oben) und starb 2. Juni 1885 in Sigmaringen.

Sein ältester Sohn, Fürst Leopold (geb. 22. Sept. 1835), das Haupt der fürstlichen Linie H., war 1870 von den Cortes zum spanischen König ausersehen und wurde dadurch die unschuldige Ursache des deutsch-französischen Krieges. Sein ältester Sohn, der Erbprinz Wilhelm, geb. 7. März 1864, Oberstleutnant beim Stabe des 1. Garderegiments zu Fuß, verzichtete 1886 auf die Thronfolge in Rumänien und ist mit der Prinzessin Maria Theresia von Sizilien vermählt. Der zweite Sohn Karl Antons, Karl (geb. 20. April 1839), ist seit 20. April 1866 Fürst, seit 26. März 1881 König von Rumänien, vermählte sich 15. Nov. 1869 mit des Fürsten Hermann zu Wied Tochter Elisabeth und ließ den zweiten Sohn seines Bruders Leopold, den Prinzen Ferdinand (s. Ferdinand 24), 18. März 1889 zum rumänischen Thronfolger erheben.

Der dritte Sohn, Anton (geb. 7. Okt. 1841), wurde als Leutnant im preußischen 1. Garderegiment bei Königgrätz 3. Juli 1866 schwer verwundet und starb 5. Aug. Der vierte Sohn, Friedrich (geb. 25. Juni 1843), preußischer General der Kavallerie (s. Friedrich 30), starb 2. Dez. 1904. Die älteste Tochter Karl Antons, Stephanie (geb. 15. Juli 1837), starb als Gemahlin des Königs Pedro von Portugal 17. Juli 1859; die andre, Maria (geb. 17. Nov. 1845), ist seit 25. April 1867 mit Philipp, Graf von Flandern, vermählt. Über die verschiedenen Verzweigungen des fürstlichen Hauses Hohenzollern unterrichten die beigehefteten Stammtafeln.

Vgl. v. Stillfried und Märcker, Monumenta Zollerana (Berl. 1852–90, 8 Bde.) und Hohenzollersche Forschungen (das. 1847, Bd. 1); v. Stillfried, Altertümer und Kunstdenkmale des Erlauchten Hauses von Hohenzollern (Heft 1–5, Stuttg. 1831–52; neue Folge, Berl. 1852–67, 12 Hefte); Riedel, Die Ahnherren des preußischen Königshauses (das. 1854) und Geschichte des preußischen Königshauses, bis 1440 (das. 1861, 2 Bde.); Schaeffer, Histoire de Hohenzollern an moyenâge (Par. 1859); L. Schmid, Die älteste Geschichte des erlauchten Gesamthauses der königlichen und fürstlichen Hohenzollern (Tübing. 1884–88, 3 Bde.); Graf Stillfried, Stammtafel des Gesamthauses Hohenzollern (Berl. 1879, 6 Blatt); E. Schwartz, Stammtafel des preußischen Königshauses (Bresl. 1898; sehr zuverlässig); Zingeler, Das Wappen des fürstlichen Hauses Hohenzollern (Görlitz 1889); Graf Stillfried und Kugler, Die Hohenzollern und das deutsche Vaterland (6. Aufl., fortgesetzt von Helmolt, Leipz. 1901); »Hohenzollerische Forschungen«, Jahrbuch für die Geschichte der Hohenzollern, insbes. des fränkischen Zweiges derselben (hrsg. von Chr. Meyer, Bd. 1–7, Berl. u. Münch. 1891–1902; fortgesetzt als »Quellen und Forschungen zur deutschen, insbesondere hohenzollerischen Geschichte«); »Hohenzollern-Jahrbuch,[454] Forschungen und Abbildungen zur Geschichte der Hohenzollern in Brandenburg-Preußen«, herausgegeben von Seidel (bisher 7 Bde., Leipz. 1897–1903); »Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hauses H.« (hrsg. von Berner, Berl. 1901 ff.).
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 452-455.
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Hohenzollern

zwei ehemals souveräne Fürstenthümer (Hohenzollern-Hechingen u. Hohenzollern-Sigmaringen), durch Vertrag vom 7. Decbr. 1849 dem preußischen Staatsverbande einverleibt u. als Regierungsbezirk Sigmaringen mit der Rheinprovinz verbunden; sie bilden zusammen einen langen, schmalen zusammenhängenden Landstrich in Süddeutschland, grenzen, fast ganz von Württemberg umschlossen, nur im Südwesten an Baden u. enthalten in der Mitte eine bedeutende württembergische Enclave, zusammen 21,3 QM., 64,784 Ew., meist Katholiken, seit 1828 in kirchlicher Hinsicht unter dem Erzbischof von Freiburg stehend, etwa 100 jüdische Familien.

Gebirge: ein Theil der Rauhen Alp durchzieht das Land, Spitzen: Kornbühl (2732 F.), Zollerberg (2621 F.). Flüsse: südlich die Donau (Nebenflüsse Schmiech, Lauchert, Ablach), nördlich Neckar (Nebenflüsse Glatt, Eyach, Starzel). Mineralquellen gibt es zu Imnau (einen Sauerbrunnen) u. zu Glatt (Schwefelquelle). Producte u. Industrie: man baut Getreide, doch nicht den Bedarf; treibt Viehzucht (Ausfuhr von Schlachtvieh bedeutend), gewinnt in den Waldungen Holz, von Metallen Eisen; Fabriken wenig, nur einige Flachs- u. Baumwollenspinnereien, Wollen- u. Leinenweberei, Fertigung von Holzwaaren, Bergbau auf Eisen, wovon jährlich 18,000 Centner gewonnen werden, u. eine Glashütte, Handel mit Holz u. diesen Erzeugnissen.

Das gemeinschaftliche Haus- u. Landeswappen seit 1844: der Schild ist quadrirt u. mit einem von Silber u. schwarz gevierteten Mittelschilde versehen, welcher das hohenzollernsche Stammwappen darstellt; im ersten blauen Felde eine goldener Hirsch auf grünem Hügel (Grafschaft Sigmaringen), im zweiten goldenen Felde ein schwarzer Löwe mit einer von Roth u. Silber gestickten Einfassung (Burggrafschaft Nürnberg); das dritte silberne Feld drei über einander gelegte blaue Hirschgeweihe (Grafschaft Veringen); das vierte ein von Roth u. Silber quer getheiltes Feld (wegen der Herrschaften Haigerloch u. Wehrstein); Schildhalter: zwei Rüden. Orden u. Ehrenzeichen waren: gemeinschaftliche Hohenzollernsche Militärauszeichnung, am 19 Febr. 1841 gestiftet für 25jährige treue Dienste, ein goldenes Kreuz mit dem fürstlichen Wappenschilde, auf der Kehrseite die Zahl XXV., an schwarzem Bande, mit weißer Einfassung. Der Hohenzollernsche Hausorden wurde vom König Friedrich Wilhelm IV. bei der Huldigung am 23. Aug. 1851 unter die königlichen aufgenommen.

Münzfuß ist der neue 30 Thalerfuß, genau wie in Preußen, 1 Thlr. zu 30 Sgr. à 12 Pf.; man rechnete früher nach Gulden zu 60 Kreuzern à 4 Pf.; ausgemünzt sind in Silber: 31/2, 2,1 u. 1/2 Guldenstücke, Conventionsspeciesthaler, 24 u. 12 Kreuzerstücke; in Gold sind die älteren Münzen der Carolin (24 auf die Kölnische rauhe Mark) u. Ducaten (67 auf dieselbe Mark); Maße u. Gewichte die preußischen.

A) H.-Hechingen, welches den nördlichen, kleineren Theil, etwa 1/4 von Hohenzollern-Sigmaringen ausmacht, umfaßt die Grafschaft Hohenzollern u. die Herrschaft Stetten, 5,55 QM., 20,143 Ew.; stellte an Militär: 144 Combattanten mit einem Reservedétachement von 71 Mann. Einkünfte betrugen: 160,000 Gulden Conventions-Geld, Staatsschulden: 175,400 Gulden. Mediatbesitzungen des Fürsten von H.-Hechingen waren die Grafschaften Castilnuovo u. Villalva del Alcor in Spanien, die Herrschaft Beulwitz in der preußischen Provinz Brandenburg, die Herrschaften Polnisch-Nettkow, Hohlstein u. Kölmchen in Schlesien. Hauptstadt war Hechingen.

B) Hohenzollern-Sigmaringen, der südlich größere Theil; vier Mal so groß als H.-Hechingen, 15,8 QM., 44,641 Ew. Es ist erwachsen durch die Grafschaften Sigmaringen u. Vöhringen, die Herrschaften Glatt, Beuern, Holzheim, Haigerloch, Achberg, Hohenfels, Trochtelfingen, Jungenau, Straßberg, Gamertingen u. Hettingen, auch gehören Theile der mediatisirten Gebiete der Fürsten von Fürstenberg u. Turn- u. Taxis dazu; stellte an Militär: 352 Mann nebst einer Reservecompagnie von 173 Mann; Einkünfte betrugen: 272,000 Gulden, Staatsschulden: 274,000 Gulden; Hauptstadt: Sigmaringen.

Der Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen besaß noch folgende Mediatbesitzungen: die Klöster Holzheim u. Beuern in Baiern, die Herrschaften Barmeer, Dixmuyden, Berg, Bendringen, Elten, Wisch, Pannerden u. Mählingen in den Niederlanden. Das Einkommen von diesen Herrschaften, etwa 100,000 Gulden, waren beim Staatseinkommen mit gerechnet. Nach dem im Januar 1852 vollzogenen Organisationsdecreten bilden die hohenzollernschen Lande den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen u. ist die Justizorganisation auf preußischen Fuß eingerichtet; mit Ausnahme der Steuerverhältnisse, die vorläufig noch fortbestehen sollten, sind die Fürstenthümer ganz in die Stellung einer preußischen Provinz eingetreten u. haben als solche auch ihre Vertretung in den preußischen Kammern. Vgl. Johlers, Geschichte, Landes- u. Ortskunde der Fürstenthümer H., Ulm 1824.
Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 464.
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Hohenzollern

Das Haus Hohenzollern ist eins der ältesten Häuser Deutschlands, u. sein Ursprung ist urkundlich bis zum 8. Jahrh. nachzuweisen, wo seine Stammväter, reiche Güterbesitzer in Schwaben, Grafen des Gaues waren u. die Burg Hohenzollern inne hatten; der älteste namentlich bekannte Ahnherr ist Thassilo, Graf von Zollern um 880. Auf ihn soll in directer Linie Danko (Dankmar) gefolgt, mit der Gräfin Elisabeth von Cilly vermählt gewesen u. 866 gestorben sein; noch werden genannt Rudolf I., focht gegen die Hunnen u. Wenden, Otto u. Wolfgang, Friedrich I., um 980, soll die Stammburg erbaut haben, Friedrich II. (um 1030), Burkhardt, Friedrich III. (genannt Waute), beständiger Gefährte Kaiser Heinrichs V., nach Einigen auch Pfalzgraf; er leistete der Stadt Speier große Dienste u. st. 1165.

Ihm folgte von 4 Söhnen der ältere, Rudolf II.; er erwarb sich durch seine [464] Dienste, welche er in der Entscheidungsschlacht bei Tübingen zwischen den Guelfen u. dem Pfalzgrafen Hugo 1164 Letzterm geleistet hatte, beträchtliche Güter u. st. 1210. Dessen beiden Söhne Friedrich IV. u. Konrad gründeten nach der gewöhnlichen, jedoch nicht unbestrittenen Meinung die beiden Hauptlinien des Hauses H., die Schwäbische, welche im Besitz der Stammgüter blieb, u. die Fränkische, aus der später das Haus Brandenburg u. Preußen hervorging.

I. Die jüngere Fränkische od. Burggräflich-Nürnbergische Linie wurde nach der gewöhnlichen Angabe 1200 von Konrad, zweitem Sohne Rudolfs II. gegründet. Wahrscheinlich fiel ihm die Burggrafschaft Nürnberg durch Heirath mit einer Gräfin von Vohburg zu. Meist wird Heinrich III. für einen Sohn Konrads gehalten, doch nennen Andere diesen Heinrich wieder einen Sohn Eitel Friedrichs von der ältern Linie Hohenzollern (s. unten). Allgemein werden aber Konrad u. Friedrich II. als Heinrichs Söhne angeführt; Letzter starb nach 1273 kinderlos u. vermachte einen Theil seiner Besitzungen dem Deutschen Ritterorden u. den Geistlichen; Ersterem, welcher 1260 gestorben war, folgte Friedrich III.; dieser heirathete 1246 Elisabeth, Herzogin von Meran, erbte aus der Hinterlassenschaft des letzten Grafen von Andechs die Burggrafschaften Baireuth, Karlsberg etc. u. erhielt vom Kaiser Konrad IV. mehrere Lehen. Zur Wahl des Kaisers Rudolf von Habsburg trug er viel bei, focht mit ihm gegen Ottokar von Böhmen u. erhielt dafür mehrere fränkische Lehen, andere kaufte er. Er legte den Grund zur Macht der jüngern Linie Hohenzollern u. st. 1297.

Sein zweiter Sohn Friedrich IV. folgte ihm, da der ältere, Johann I., jung gestorben war. Er that Kaiser Heinrich VII., bes. im Kriege gegen Böhmen, wesentliche Dienste, stand im Kampfe des Kaisers Ludwig des Baiern mit dem Gegenkönig Friedrich von Österreich auf der Seite des Erstern, focht bei Mühldorf, wo sich Friedrich von Österreich einem Lehnsmann des Burggrafen gefangen gab, erwarb Hof, Wunsiedel, Ansbach etc. u. st. 1332. Nun folgten in directer Linie Johann II., st. 1357, u. Friedrich V. Letzter stand bei Kaiser Karl IV. in großer Gunst, welcher ihm mehrere Lehen u. dessen Sohne Johann seine Tochter Margaretha in die Ehe gab. Er stand dem Kaiser gegen den Grafen von Nassau, das Stift Mainz u.a. bei u. wurde 1388 mit der Stadt Nürnberg in eine Fehde verwickelt. 1397 dankte er zu Gunsten seiner beiden Söhne ab u. st 1398 auf der Plassenburg, die er sich vorbehalten hatte.

Dessen Sohn war Friedrich VI., welcher für seine Tapferkeit u. Treue gegen Kaiser Sigismund, außer seinen fränkischen Besitzungen, das Kurfürstenthum Brandenburg erst pfandweise, dann als wirklicher u. erblicher Kurfürst erhielt, s. Brandenburg (Gesch.); er st. 1440. Sein älterer Sohn, Johann der Alchymist, erhielt die fränkischen Besitzthümer, sein jüngerer, Friedrich mit den eisernen Zähnen, aber die Marken u. die Kur. Nachdem der Erstere 1464 gestorben war, fielen die fränkischen Besitzungen an die Kurlinie. Friedrich II. folgte seinem Bruder Albrecht (st. 1486), ihm A) in der Kur sein Sohn Johann Cicero; dieser Zweig nahm 1700 die Königswürde von Preußen an, s.u. Brandenburg u. Preußen; B) in der Markgrafschaft Ansbach der zweite Sohn, Friedrich der Ältere, welcher Zweig 1791 die seit 1769 vereinigten Länder Ansbach u. Baireuth an Preußen abtrat, s.u. Ansbach; C) in der Markgrafschaft Baireuth (Kulmbach) folgte der dritte Sohn, Sigismund, welcher Zweig 1769 ausstarb, s. Baireuth (Gesch.).

II. Die ältere Schwäbische Linie wurde von Friedrich IV. gegründet. Dessen Sohn, Eitel Friedrich I., wird von Einigen als der Stammvater auch der Fränkischen Linie angegeben, indem durch den Tod seines Oheims, Konrads, Burggrafen von Nürnberg, dies an ihn zurückgefallen sei u. er Heinrich III., seinen Sohn, damit belehnt habe. Sein älterer Sohn, Eitel Friedrich II., war ihm in Zollern gefolgt. Diesem folgten in directer Linie Eitel Friedrich III., Friedrich V., st. 1315; Friedrich VI. blieb bei Sempach od. starb nach Einigen 1412; Friedrich VI., wurde 1421 gefangen u. sein Schloß von den Reichsstädten zerstört, er st. 1422 auf einer Reise nach dem Gelobten Lande;

Jodocus Nikolas, baute die zerstörte Burg Hohenzollern 1454 wieder auf, stand als Rath in württembergischen Diensten u. st. 1488; Eitel Friedrich IV., war beim Kaiser Maximilian I. Geheimer Rath, Oberhofmeister u. Kammerrichter, brachte 1507 das Reichserbkämmereramt an sein Haus, vertauschte die schweizerische Herrschaft Rezüns, welche mit seiner Großmutter durch Heirath an sein Haus gekommen war, gegen Haigerloch u. st. 1512 in Trier. Eitel Friedrich V., Jugendfreund Karls V., st. 1525 in Pavia. Dessen Sohn, Karl I., welchen Kaiser Karl V. in Spanien erziehen ließ, erhielt nach Erlöschen der Grafen von Werdenberg 1529 die Grafschaften Sigmaringen u. Vöhringen u. war Präsident des Reichshofraths. Er verordnete, daß seine Söhne von Anna von Baden theilen sollten, traf 1575 in der Erbvereinigung zu Sigmaringen mehrere Einrichtungen u. st. 1576.

A) Hohenzollern – Hechingen: Stifter dieser Linie war Eitel Friedrich VI., älterer Sohn Karls I. Er war 1545 geb., bekam die eigentliche Grafschaft Zollern, baute das Schloß zu Hechingen, wornach er seine Linie nannte, u. st. 1605. Sein Sohn von Sibylla, Gräfin von Zimmern, Johann Georg, leistete dem Kaiser als Kammerrichter u. Reichshofrathspräsident gute Dienste, wurde deshalb 28. März 1623 zum Reichsfürsten erhoben, jedoch mit der Bestimmung, daß seine nachgebornen Söhne den Grafentitel fortführen sollten, u. st. 1624. Sein Sohn von Franzisca von Salm, Eitel Friedrich VII. (V.), k. k. Obrist, wurde 1653 in das Reichsfürstencollegium zu Regensburg eingeführt; unter ihm wurde während des Dreißigjährigen Krieges das Land u. bes. die Stammburg Hohenzollern von den Schweden u. Württembergern verwüstet, da er Katholik u. kaiserlicher General war, u. Hohenzollern von den Württembergern, dann von den Kaiserlichen genommen.

Da die Burg Hohenzollern damals ein wichtiger strategischer Punkt war, so erhielt Österreich, um diesen festzuhalten, gegen 5000 Fl. das Besatzungsrecht auf H., welches es erst 1798 aufgab. Eitel Friedrich VII. st. 1661 an einer bei Budweis erhaltenen Wunde ohne männliche Erben, u. sein Bruder Philipp Friedrich, Domherr zu Köln u. Strasburg, folgte ihm, heirathete nach erhaltner päpstlicher Dispensation Maria Sidonie von Baden u. st. 1671. Sein ältester Sohn, Friedrich [465] Wilhelm, geb. 1663, stand in kaiserlichen Kriegsdiensten, wurde Feldmarschalllieutnant, war Commandant von Freiburg, erhielt 1692 vom Kaiser den Fürstentitel für alle Nachkommen, schloß 1692 einen Erbvertrag mit Brandenburg u. st. 1735. Unter ihm gab es ernstliche Unruhen über Frohnen u. Abgaben, welche die Bauern zu leisten sich weigerten, in dem Lande, u. das Reichskammergericht mußte einschreiten u. sie stillen.

Ihm folgte sein Sohn Friedrich Ludwig, geb. 1688 in Strasburg, österreichischer Feldmarschalllieutenant; diesem 1750 dessen Bruders Hermann Friedrich Sohn, Joseph Wilhelm, geb. 1717, er änderte durch Landvergleich die alte hergebrachte ständische Verfassung ab u. st. 1798. Ihm succedirte der Sohn seines ältesten Bruders Franz Eugen von Maria Philippine von Hoensbroech, Hermann Friedrich; er verlor 1801 durch den Frieden von Lüneville die von seiner Mutter geerbten niederländischen Mediatbesitzungen, erhielt jedoch zur Entschädigung 1803 Hirschlatt u. das Kloster Mariä-Gnadenthal im Dorfe Stetten, trat 1806 zum Rheinbund u. wurde souverän; er st. 1810. Sein Sohn aus der Ehe mit Marie Albertine de Gavre, Friedrich Hermann, geb. 1776, succedirte ihm; er war französischer Obrist, trat 1813 zu den Alliirten, dann 1815 dem Deutschen Bunde bei, gab 1834 seinem Lande eine landständische Verfassung in liberalem Sinne u. st. 1838. Sein Sohn von Luise Pauline, Prinzessin von Kurland u. Sagan, Friedrich Wilhelm, geb. 1801, wurde bei der Kränklichkeit des Vaters 1834 Mitregent u. folgte ihm 1838 völlig.

Auf den Landtagen 1835–37 u. 1839 kamen zweckmäßige Gesetze zur Sprache, so außer der Wahlreform Gesetze über Recrutirung, Besoldungssteuer, Capitaliensteuer, Beaufsichtigung der Studirenden, Prüfung zum Staatsdienste, Wegegesetze, Forstgesetze, eine Waisenordnung etc. Fürst Friedrich gab überhaupt bis zum Jahre 1848 dem Lande vielfache Beweise von Fürsorge; das Verhältniß zwischen ihm u. dem Volk war rein patriarchalischer Natur. Auch in den Theuerungsjahren erwies sich die fürstliche Familie als Wohlthäterin für das Land, weshalb der Landtagsausschuß im Aug. 1847 eine Dankadresse an dasselbe erließ. Durch die Bewegung des Jahres 1848 wurde das Verhältniß zwischen Fürst u. Volk jedoch auch in Hohenzollern ein anderes. Eine aufgeregte Volksmasse zog am 11. März vor das Schloß des Fürsten u. verlangte nicht nur politische Rechte, sondern auch so wichtige persönliche Verzichtleistungen, daß der Fürst sich zur Flucht genöthigt sah, worauf sich die Bewegung bes. gegen Beamte u. Juden kehrte.

Von Stuttgart aus ordnete der Fürst die Berufung des Landtags an u. eröffnete am 10. April persönlich die aus 58 Abgeordneten bestehende Versammlung, die sich dann mit Vereinbarung einer neuen Verfassung beschäftigte, welche bereits am 5. Juni zum Landesgesetz erhoben wurde. Von da an lenkte die Bewegung wieder in eine ruhige Bahn ein. Die Trennung der Justiz von der Verwaltung wurde noch in demselben Jahre durchgeführt. Im Jahre 1849 gehörte Hohenzollern zu den Regierungen, welche dem Reichsministerium auf Preußens Aufforderung Vorschläge u. Bemerkungen zu der Reichsverfassung überreichen ließen, schloß sich auch der Sondererklärung einiger kleinerer Regierungen vom 1. März über den Reichsrath an. Im August 1849 wurde Hohenzollern von Baden aus gleichfalls mit preußischem Militär besetzt.

Nach längeren Verhandlungen kam am 7. Dec. 1849 in Berlin der Vertrag zwischen der Krone Preußen u. dem Fürsten von Hechingen zu Stande, wonach das Land an Preußen abgetreten wurde; am 12. Febr. 1850 erhielt der Vertrag die Ratification des Fürsten (s. unten B). Eine Bekanntmachung des Fürsten vom 27. Febr. 1850 gab dem Lande hiervon Kunde u. entband die Unterthanen ihres ihm geleisteten Eides. Durch Patent vom 12. März ergriff der König Besitz von den hohenzollernschen Landen. Die feierliche Übergabe des Fürstenthums Hohenzollern an die Krone Preußen erfolgte am 8. April. Die weitere Geschichte des Landes s.u. Preußen.

B) Hohenzollern – Sigmaringen: Stifter dieser Linie war 1576 Karl II., jüngerer Sohn Karls I., geb. 1547, er erhielt 1576 nach des Vaters Tode die Grafschaft Sigmaringen u. Vöhringen u. st. 1606. Ihm succedirte sein Sohn Johann (geb. 1578); er wurde 1638 unter gleichen Bedingungen wie Hohenzollern – Hechingen zum Reichsfürsten erhoben, erhielt vom Kurfürsten von Baiern, dessen Geheimerrathspräsident er war, die Herrschaft Schwabeck u. st. 1638. Er war mit Johanna von Hohenzollern – Hechingen vermählt. Weder ihm, noch seinen Nachkommen gelang es, auf dem Reichstage Sitz u. Stimme zu erhalten.

Sein Sohn Meinrad I. folgte ihm u. st. 1681. Dessen u. Anna Marias von Törringen Sohn, Maximilian I., geb. 1636, succedirte ihm u. st. 1689. Er war mit Maria Clara von Bergen vermählt, die ihm bedeutende Güter in den Rheinlanden zubrachte. Sein Bruder Franz Anton stiftete die gräfliche Nebenlinie Hohenzollern – Haigerloch, von der ausdrücklich, als auch die jüngern Söhne der Hohenzollern 1692 in den Fürstenstand erhoben wurden, bestimmt war, daß ihre Glieder Grafen bleiben sollten. Auf Maximilian I. folgte sein Sohn Meinrad II, geb. 1673; er st. 1715 u. ihm folgte sein Sohn Joseph Friedrich, geb. 1702. Sein Bruder Franz Wilhelm erbte die niederländischen Besitzungen seiner Mutter, einer Gräfin von Berg, u. gründete so die Nebenlinie der Grafen von Hohenzollern – Berg, welche mit seinem Sohne Johann Baptist Oswald wieder ausstarb.

Auf Joseph Friedrich folgte um 1769 sein Sohn Karl Friedrich, geb. 1726; er war mit seiner Cousine Johanna Josepha Sophia von Hohenzollern – Berg vermählt, u. nach Aussterben dieser Nebenlinie fielen deren Besitzungen an ihn. Er st. 1785, u. Anton Aloys (geb. 1762) folgte; er verlor durch die Französische Revolution die Feudalrechte u. Lehn über die Herrschaften in den Niederlanden, bekam aber durch den Reichsdeputationsreceß die Herrschaft Glatt u. die Klöster Inzighofen, Klosterbeuern u. Holaschein dafür; 1806 trat er dem Rheinbund bei, erhielt zugleich die bisher dem Deutschen Orden gehörenden Herrschaften Achberg u. Hohenfels, die Klöster Klosterwald u. Hecksthal u. die Souveränetät über die in seinem Gebiet gelegenen reichsritterschaftlichen fürstenbergischen u. thurn- u. taxischen Besitzungen. 1813 trat Aloys den Alliirten bei, wurde 1814 durch den Wiener Congreß als souveränes Mitglied des Deutschen Bundes bestätigt u. erhielt auch die niederländischen Herrschaften, jedoch unter modificirten Verhältnissen, ohne Lehn zurück.

Er st. 1831, u. ihm folgte sein Sohn Karl, seit 1808 mit Antoinette, geb. Prinzessin Murat, vermählt.[466] Er ließ eine Constitution für sein Land, die bereits sein Vater hatte bearbeiten lassen, den Ständen vorlegen, diese nahmen sie 1832 mit Modificationen an, u. das Grundgesetz wurde nun am 14. Juli 1833 publicirt. Im Jahre 1844 brachen Streitigkeiten zwischen der Landesverwaltung u. der Standesherrschaft Fürstenberg wegen zweier Bestimmungen der neuen, von dem Landtage genehmigten Landgemeindeordnung von 1840 aus, wonach auch die Standesherren zu den Gemeindebedürfnissen beitragspflichtig sein, die Ortsvorstände aber durch die Gemeinden, nicht mehr durch die Standesherrschaft erwählt werden sollten. Ebenso trat 1845 die Regierung dem erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg durch die Entscheidung entgegen, daß die vom Ordinariat verlangte Einholung von Verhaltungsbefehlen für die Geistlichen, bevor sie eine gemischte Ehe einsegneten, unterbleiben solle.

Am 19. Dec. 1845 fand die Eröffnung der Ständeversammlung statt, welche bis zum 22. Febr. 1846 tagte u. namentlich ein Gesetz über Ablösung der Weideberechtigungen berathete, welches am 12. Febr. publicirt wurde. Das gleichfalls mit den Ständen verabschiedete Finanzgesetz für die Periode von 1846–49 enthielt u.a. die Nachricht von der Aufnahme einer Anleihe von 200,000 Fl. wegen außerordentlicher Staatsbedürfnisse, während das Land bis dahin schuldenfrei gewesen war. Durch das Gesetz vom 16. März über Verbesserung des Verfahrens in bürgerlichen Streitigkeiten wurde das öffentliche u. mündliche Gerichtsverfahren eingeführt. Die Nothjahre 1846 u. 1847 veranlaßten u.a. die Errichtung einer besondern, dem Fürsten unmittelbar untergeordneten Commission für die Theuerungsangelegenheiten. Wie hier, so hatte sich die Fürsorge der Regierung für das Landeswohl in den letzten Jahren auch durch Anpflanzungen, Gründung wohlthätiger Anstalten, Irren- u. Waisenhaus, Spital etc., kundgethan.

Das Jahr 1848 führte für Hohenzollern – Sigmaringen ebenfalls eine stürmische Zeit heraus. Eine Bürgerversammlung in der Hauptstadt am 4. März einigte sich über eine Adresse an den Fürsten, enthaltend die allgemeinen deutschen Forderungen mit einigen Localzusätzen. Bereits am 8. März wurden Preßfreiheit u. Geschwornengerichte sowie Volksbewaffnung als Gesetze verkündet; zugleich wurde ein außerordentlicher Landtag einberufen. Derselbe tagte vom 3. Juli bis zum 31. August. Am 28. August legte Fürst Karl, bei der immer mehr sich steigenden Verwirrung im Lande, die Regierung zu Gunsten seines Sohnes, des Erbprinzen Karl Anton nieder. Doch auch dieser vermochte dem Andringen des revolutionären Geistes nicht zu widerstehen; als am 26. Sept. in einer Volksversammlung, angeblich wegen bevorstehenden Einrückens von bairischen Reichstruppen, auf Antrag des Advocaten Würth ein Sicherheitsausschuß gebildet worden war, welcher mit Würth an der Spitze die Regierung förmlich in die Hand nehmen sollte, verließ der Fürst am 27. Sept. mit sämmtlichen Regierungsbehörden das Land, u. ihm folgte eine große Anzahl von Einwohnern.

Dieser unerwartete Schritt des Fürsten, wie die Wendung, welche die republikanischen Erhebungen in Württemberg u. Baden nahmen, ließ bald eine andere Stimmung im Lande aufkommen. Viele Gemeinden erklärten sich öffentlich gegen den Sicherheitsausschuß, u. am 10. Oct. kehrte der Fürst mit der Regierung in das Land zurück; zugleich besetzten 2000 Mann baiersches Militär das Land, der Sicherheitsausschuß wurde aufgelöst u. der Reichscommissär Keller ließ eine Untersuchung über die letzten Ereignisse einleiten. Von da ab trat ein mehr geordneter Zustand ein, u. es wurden mit dem Landtage alle zeitgemäßen Umgestaltungen, darunter auch ein neues Wahlgesetz, vereinbart, so daß derselbe am 14. April 1849 aufgelöst werden konnte. Die außerordentlichen Anforderungen an die Staatskasse hatten die Aufnahme einer neuen Anleihe von 80,000 Fl. nöthig gemacht. Zu dem noch im Jahre 1848 publicirten gesetzlichen Bestimmungen gehörten: Aufhebung der Sportelsätze für gerichtliche Pfandbestellungen etc., der Blutzehnden u. der Bannrechte (23. Juli); Aufhebung des privilegirten Gerichtsstandes; ein neues Jagdgesetz; Aufhebung der sogenannten alten Abgaben; Einführung des badischen Straf- u. Strafproceß-Gesetzbuches, eines Preßgesetzes u. der Geschwornengerichte.

Im Jahr 1849 that Sigmaringen hinsichtlich der Reichsverfassung dieselben Schritte bei dem Reichsministerium wie Hechingen (s. oben A). Das Volk gerieth in Folge der Verfassungswirren in neue Bewegung. Am 17. Mai wurden die sigmaringschen Truppen, auf die Reichsverfassung vereidet. Von der badischen Revolution wurde Sigmaringen wenig berührt; versprengte Freicorps wurden sogar von sigmaringscher Bürgerwehr zurückgetrieben. Am 1. Aug. wurde das Land von 2000 Mann Preußen besetzt; der Fürst verließ das Land; der Präsident der Regierung legte sein Amt nieder u. durch Vertrag vom 7. Dec. 1849 erfolgte die Abtretung des Landes an die Krone Preußen u. zwar in der Art, daß die hohenzollernschen Fürstenthümer nicht in das Verhältniß einer bloßen Personalunion zu Preußen treten, sondern, gemäß der preußischen Successionsrechte nach den Verträgen von 1695 u. 1707, dem Preußischen Staate als ein integrirender Bestandtheil für immer einverleibt werden sollten.

Den beiden regierenden Fürsten wurde eine Jahresrente von resp. 10,000 u. 25,000 Thlrn. zugesichert. Aus dieser Rente aus der preußischen Staatskasse wie aus dem in den Fürstenthümern belegenen Stammvermögen sollte für die fürstlichen Familien bis zu ihrem Aussterben ein neues Fideicommiß gebildet werden. Ein Successionsrecht auf den preußischen Thron entstand für dieselben nicht. Der Vertrag vom 7. Dec. erhielt die Ratification von Seiten des Fürsten von Sigmaringen am 5. Febr. 1850, von Seiten des Fürsten von Hechingen am 12. Febr.; am 20. Febr. fand zu Berlin die Auswechslung der Ratificationsurkunde Statt.

Durch Patent vom 12. März ergriff der König von Preußen Besitz von dem Lande, worauf am 6. April die Übernahme durch den preußischen Bevollmächtigten, Regierungspräsident Freiherr von Spiegel-Berlinghausen, erfolgte u. am 23. Aug. 1851 die feierliche Huldigung dem neuen Herrscher auf der Burg Hohenzollern dargebracht wurde. Die weitere Geschichte s. unter Preußen. Vgl.: R. Freiherr von Stillfried u. Tr. Märcker, Monumenta Zollerana, Urkundenbuch zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, Berl. 1843 ff.; Die Stammsagen der Hohenzollern u. Welfen, Düsseld. 1857; C. A. Hohenzollern Burkhardt, Quellensammlung zur Geschichte des Hauses H., Jena 1857 ff.[467]
Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 464-468.
Permalink: http://www.zeno.org/nid/20010125663

 

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