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Hochzeitsitten zu Tuttlingen (1)

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  • Hochzeitsitten zu Tuttlingen (1)
  • Hochzeitsitte in Tuttlingen (2)

Anton Birlinger beschreibt im Jahr 1862 den Ablauf einer ländlichen Bauernhochzeit und das Brautwerben in der Gegend von Tuttlingen an der Donau.

Die Bewerbung um die Braut geschah regelmäßig durch sog. Kuppelweiber, die diesem Geschäftszweige gewerbsmäßig oblagen. War ihr Geschäft von Erfolg gekrönt, so fehlte ihnen der sog. Kuppelbatzen niemals, dessen Größe sich nach den Vermögensverhältnissen richtete. Die eigentlichen Kuppelweiber existieren nicht mehr, doch werden Heiraten nicht selten durch Dritte vermittelt. Bei zusagender Antwort stattete der Bräutigam einen Besuch im Hause der Braut ab; bei dieser Gelegenheit wurde gehörig gegessen und getrunken.

Einigen sich bei dieser Gelegenheit die Brautleute, so wird ein Tag zum Heiratskontrakt bestimmt, der in der Regel im Hause der Braut abgeschlossen wird. Zu diesem Akte finden sich die Eltern und Pfleger etc. von beiden kontrahierenden Teilen ein; es werden nun die Vermögensverhältnisse beider Verlobten fest bestimmt, sowie die Erbrechtsverhältnisse beider im Falle eines kinderlosen Absterbens. Nach gehörigem Essen und Trinken entfernt man sich.

Nunmehr wird Anstalt zur Proklamation gemacht. Zu diesem Behufe begeben sich die beiden Väter der Brautleute oder die Pfleger zum Pfarrer. Am ersten Sonntag der Proklamation isst der Bräutigam bei der Braut zu Mittag, hingegen isst am zweiten Sonntag sie bei ihm. Nach dem Essen geht’s ins Wirtshaus, wo der Bräutigam die Zeche zahlt. Die »Ehrengesellen« und »Ehrenmägde« wählt man aus der Zahl der nächsten Verwandten, ledig oder verheiratet, je nachdem der Bräutigam oder die Braut ledig oder verwitwet sind.

Diese hatten nun die ganze Stadt von Haus zu Haus zur Hochzeit zu laden. Zur Auszeichnung hatten die Ehrengesellen einen Strauß auf der Brust stecken, und die Ehrenmägde trugen denselben in der Hand und waren außerdem mit weißem Schurz und weißem Halstuch bekleidet, sofern sie noch Jungfern waren. Die Braut musste selbst die nächsten Anverwandten persönlich laden.

Hochzeitsitten zu Tuttlingen - Stahlstich von 1878

Tuttlingen Stahlstich von 1878

Von der Ladung durch die Ehrengesellen und Ehrenmägde kam man nach und nach ganz ab, und man stellte hierzu denjenigen Schneider an, der den Brautleuten arbeitete. Die zu ladenden Gäste wurden ihm auf einen Zettel geschrieben. Er hatte auch noch die Aufgabe, am Hochzeitmorgen die Gäste zu bedienen, ihnen Plätze anzuweisen und den Zug ordnen. Hiefür erhielt er ein Nastuch, an Geld 1 fl. 3 kr. bis 3 fl.; außerdem durfte er am Hochzeitstag keine Zeche bezahlen, da diese von den Brautleuten bezahlt wurde; außerdem erhielt er vom Wirt eine Maaß Wein und durfte während des Ladens auf Kosten der Braut leute bei dem Hochzeitwirt beliebig zechen. Die jüngeren Schneidermeister unterzogen sich dem Hochzeitladen nicht mehr, wodurch eigene »Hochzeitlader« wie anderwärts gewählt werden mussten.

Die Hochzeitlader wurden ausschließlich mit Geld bezahlt. Seit etwa 12 Jahren wird die Einladung zur Hochzeit, »ausgeschellt« und dem Scheller statt der gewöhnlichen 15 kr. deren 30 bezahlt. Der Scheller hat hierbei seine besseren Kleider anzuziehen und einen Strauß an die Brust zu stecken, der ihm jedoch von den Brautleuten unentgeltlich verabreicht wird. Nur vermöglichere Brautleute stellen noch einen eigenen Hochzeitlader an.

Etwa zwei bis drei Tage vor der Hochzeit hält die Braut ihren Einzug in die Wohnung des Bräutigams; das Beizubringende wird durch Mädchen in offenen Körben getragen; hernach wurden dieselben, sowie die nächsten geladenen Verwandten und Freunde mit Essen und Trinken gehörig traktiert; jetzt begnügt man sich, ihnen bloß Kaffee zu geben.

Es war Sitte, dass die Braut nicht vom Bräutigam, wie jetzt, in die Kirche geführt wurde, sondern sie hatte ihren eigenen Brautführer, der ihr Döte war, und wenn dieser nicht mehr lebte, so war es einer aus der nächsten Verwandtschaft.

Am Hochzeitmorgen erscheinen nun die Gäste in der Regel im Hause der Braut. Diese wurden mit einer Weinsuppe und mit Wein und Bier regaliert; jetzt gibt man nur noch Kaffee und Wein. Sofort wurde ein Choral aus dem Gesangbuch angestimmt, was jetzt unterbleibt. Der Mesner hatte die Verpflichtung, die Hochzeitgäste in die Kirche abzuholen; denn auf das Läuten ging man nicht. Der Mesner holt zwar die Hochzeitgäste nicht mehr ab, jedoch hält man sich an die Zeit niemals genau.

Der Kirchenzug gestaltete sich folgendermaßen: Voran eine Anzahl der weiblichen Jugend mit Kränzen und weißen Schürzen, dann die Ehrenmägde, die jetzt ganz schwarz wie die Braut gekleidet sind; dann die Braut mit dem Brautführer (jetzt dieselbe mit dem Bräutigam); hernach der Bräutigam mit den Ehrengesellen zu seiner Rechten und Linken; hierauf die Hochzeitmütter oder ihre Ersatzfrauen, die stets schwarz gekleidet sind. Den Schluss bilden endlich die übrigen weiblichen Hochzeitsgäste.

Nach den Weibern kommt der Männerzug, voran die Hochzeitväter, die ehedem schwarze Mäntel trugen, was aber jetzt nicht mehr der Fall ist.

Wenn die Brautleute ledig und die Braut eine Jungfrau war, so begab man sich nach der Kirche sogleich ins Wirtshaus. Der Brautführer hatte das Recht, die ersten drei Tänze mit der Braut zu tanzen. Gefallene Weibsleute oder verwitwete Brautleute mussten auf den Ehrentanz verzichten. Derselbe findet jetzt nicht mehr statt, da man gleich nach der Kirche ins Haus zurückgeht. Auch nach dem Ehrentanz ging man wieder ins Haus zurück, wo man bis 1 Uhr Nachmittags verharrt. Erst dann ging’s ins Wirtshaus zum Hochzeitmal. Nach dem ersten Essen gebührt den Brautleuten und den Brautjungfern mit ihren Ehrengesellen der erste Tanz. Erst auf den Abend erscheinen die Gäste, welche weniger verpflichtet sind.

Jeder einzelne Hochzeitgast wurde von den Hochzeitleuten besonders mit einem Glas Wein begrüßt. Das Reichen von letzterem ist außer Gebrauch. Die Hochzeit dauerte oft zwei Tage, jedes Mal mit einer Mahlzeit. Nach und nach wurde dieselbe auf nur noch einen Tag beschränkt, und das Tanzen hört mit der Polizeistunde auf.

Weniger verpflichtete Gäste schenkten am Hochzeittage Geld oder Haushaltungsgerätschaften; die kleinste Gabe betrug 30 bis 36 kr. Nach der Größe des Geschenkes wurde Brot (man rechnete auf den Gulden 4 bis 5 Pfund) mit einem Glas Wein zurückgegeben. War das Brot ausgegangen, so schickte man’s den Hochzeitgästen ins Haus. Das »Gebbrot« ist außer Gebrauch; dagegen schickt man den nächsten Verwandten vor dem Hochzeittage einen mürben Wecken von 1 bis 3 Pfund ins Haus. Dieses Weckenschicken wird auch zum zwangsweisen Erscheinen auf der Hochzeit benützt. Brot bringt die Braut beim Laden vornehmeren und ganz bekannten Familien.

Die sog. Mâlgäste schenken erst am Tage nach der Hochzeit in der Wohnung der Brautleute, wo ihnen Wein und Bier, oft auch Weinsuppe gereicht wird; jetzt begnügt man sich mit Kaffee.

Bei größeren Hochzeiten steigerte sich der Mâlaufwand oft auf den Verbrauch von 4 bis 6 Malter Kernen. Seit dem Aufhören der »Gebbrote« genügt etwa die Hälfte.

So um Mitternacht begeben sich die Hochzeitleute nach Hause, begleitet von Verwandten und Bekannten. Nach Absingung eines Chorals trennt man sich. Früher gaben sich die ledigen Begleiter alle Mühe, den Brautleuten die Bettlade abzubrechen oder doch so hinzustellen, dass beim Niederliegen alles zusammenfiel.

War die Braut eine Jungfrau, so hatte sie eine weiße Schürze und ein weißes Halstuch; das Haar ward auf dem Kopfwirbel zusammengedreht und gepudert, und um dasselbe trug sie einen Kranz. Gerade so waren die Ehrenmägde gekleidet. Jetzt sind sie durchaus in schwarze Kleider gehüllt, doch fehlt bei keinem Stand die weiße Schürze. Ein gefallenes Mädchen durfte keinen weißen Schurz und kein weißes Halstuch tragen; die Haare durften nur gezopft und auch nicht gepudert sein. Der Kranz fehlte natürlich auch. Sie musste bloßen Hauptes einhergehen; eine verwitwete Braut trug eine Haube.

Die Ehrengesellen, Brautjungfern, die Hochzeiteltern, überhaupt nur die allernächsten Anverwandten der Brautleute erhielten vor der Hochzeit von den Brauteltern ein Nastuch, einen Westenzeug u.s.f.

Seit neuerer Zeit werden aber diese Geschenke in anderer Form gereicht. Bezeichnete Geschenke werden in der Form versiegelter Postpakete nach dem Essen in einer »Zaine« aufgestellt und an die Adressaten verteilt. Die Geschenke sind oft in mehrere Umschläge eingewickelt, bis man derselben habhaft wird, was oft manchen Spaß verursacht, da die Mädchen nicht selten Wiegenkindle u. dgl. finden.

Eine Tuttlinger Hochzeit macht auf den Fremden einen üblen Eindruck. So »hungrig« geht es nirgends her. Was man schenkt, wird gleich aufnotiert, und die sechs Personen, die je zusammensitzen, blicken neidisch aufeinander und schleppen nur immer heim, was die Säcke in den Kleidern fassen mögen.
Quelle: Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 378-383. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20004577477

Hochzeitsitte in Tuttlingen (2)

Dem Diakon oder Helfer in Tuttlingen musste ehedem von jeder Hochzeit eine Suppe nebst Fleisch und einer Maß Wein gebracht werden.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts bis später bezog der Mesner für das Läuten bei einer Hochzeit eine Maß Wein und einen Laib Brot.

Köhler:  Tuttlingen –  Beschreibung und Geschichte seiner Stadt und ihres Oberamtsbezirks. Tuttlingen 1839.

Quelle: Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 396. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20004577655

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